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Bitte um das Kirchgeld für unsere Kirchenstiftungen – Liebe Mitchristen unsere Pfarreien St. Nikolaus Geldersheim, St. Michael Euerbach, St. Johannes der Täufer Sömmersdorf und Mariä Heimsuchung Obbach. Im letzten Jahr haben Sie gezeigt, wie sehr Ihnen Ihre Pfarrgemeinde am Herzen liegt.

Ohne Ihre Unterstützung ist es unmöglich, die laufende Unterhaltung der Kirchengebäude und Pfarrheime, sowie die Zuschüsse für kirchliche Belange zu decken. Durch das Kirchgeld, welches gemäß Bayerischem Kirchensteuergesetz der Teil der zu leistenden Kirchensteuer ist, welcher ohne Abzug in der jeweiligen Pfarrei verbleibt, konnten wir unsere Aufgaben einigermaßen erfüllen. Wir sagen Ihnen dafür ein herzliches "Vergelt's Gott" und "Danke".

Auch in diesem Jahr erbitten wir das Kirchgeld. Dazu ist unserem Herbstpfarrbrief GOES ein Überweisungsträger Ihrer Pfarrei beigelegt. Die Höhe soll Ihrem persönlichen Einkommen entsprechen, mindestens aber 1,50 € pro Person und Jahr betragen. Wir appellieren an Ihre Großzügigkeit.

Da für Euerbach aufgrund der Situation in der Pfarrei ein sogenannter "erhöhter Satz" durch Beschluss der Kirchenverwaltung in der Vergangenheit festgesetzt wurde, bitten wir die Katholiken Euerbachs, sich an nachfolgender Tabelle zu orientieren:

Tabelle Kirchgeld Euerbachjährliches Einkommen bruttojährliches Kirchgeldbis 6.000 Eurofreiüber 6.000 Euro2,50 Euroüber 10.000 Euro5,00 Euroüber 12.000 Euro7,50 Euroüber 14.000 Euro10.00 Euroüber 16.000 Euro12,50 Euroüber 18.000 Euro15,00 Euro

 

Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld mit dem Verwendungszweck "Kirchgeld 2013" auf das Konto der für Sie zuständigen Kirchenstiftung:

Katholische KirchenstiftungenGeldersheimKonto 8914389BLZ 790 690 10EuerbachKonto 570270033BLZ 793 501 01SömmersdorfKonto 9740180BLZ 790 690 10ObbachKonto 9753524BLZ 790 690 10

 

 

 

Sie können Ihr Kirchgeld auch bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Pfarrbüro in Bar bezahlen. Die Ortschaften Sömmersdorf und Obbach sind dem Pfarramt Euerbach zugeordnet.
Eine Bescheinigung über Ihr entrichtetes Kirchgeld erhalten Sie auf Anfrage ebenso dort. Als Nachweis für steuerliche Zwecke dient in der Regel Ihr Kontoauszug.

Für die einzelnen Kirchenverwaltungen
Markus Grzibek, Pfarrer

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