Was ist der Pfarrgemeinderat?
Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde.
Hier können gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne vor Ort bzw. in der Pfarreiengemeinschaft verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden sollen.
Der Pfarrgemeinderat wird von den Mitgliedern der Pfarrei bzw. der Pfarreiengemeinschaft für 4 Jahre gewählt
Welche Aufgaben hat er?
Die Satzung nennt viele Möglichkeiten des Engagements: von der Jugendarbeit bis hin zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei neu Zugezogenen oder Kranken bis zur Öffentlichkeitsarbeit – um nur ein paar Beispiele zu nennen. In der Praxis setzt jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte und versucht, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu überzeugen. Der
Pfarrgemeinderat hält Kontakt zur Kirchenverwaltung. Nach Erstellung des Haushaltsplans durch die Kirchenverwaltung nimmt der Pfarrgemeinderat hierzu Stellung.
Wer kann Mitglied werden?
Jede Katholikin, jeder Katholik ab 16 Jahren.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Katholikinnen und Katholiken, die mindestens 14 Jahre alt sind und in der Pfarreiengemeinschaft bzw. Pfarrei ihren Erstwohnsitz haben.
Wie setzt sich das Gremium zusammen?
Die Zahl der Ratsmitglieder liegt, je nach Größe der Pfarrgemeinde, zwischen drei und 18. Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Dazu gehören z. B. der Pfarrer, der Pfarrvikar, der Diakon oder Gemeinde- bzw. Pastoralreferentinnen und -referenten. Zusätzlich kann das Gremium weitere Personen berufen.
Wie ist die Arbeit organisiert?
Der Pfarrgemeinderat tagt in der Regel alle sechs bis acht Wochen. Jedes Mitglied hat dabei das Recht, Anträge zu stellen, über die dann abgestimmt wird. Um die Palette der Themen und Aktionen zu organisieren,
werden oft Ausschüsse oder Projektgruppen gebildet, zum Beispiel der Besuchsdienst, Liturgie, Jugend, Eine-Welt-Arbeit oder Ehe und Familie und andere mehr.
Auf welcher Grundlage arbeiten die Pfarrgemeinderäte?
Das Bistum Würzburg baut darauf, dass alle Getauften eine gemeinsame Verantwortung haben. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Satzung der Pfarrgemeinderäte im Bistum Würzburg.
Möglichkeiten im Pfarrgemeinderat von A–Z:
Beratung
Besuchsdienst
Bildungsarbeit
Caritas
Entscheidung
Feste
Frieden
Familie
Gottesdienste
Jugendarbeit
Kindergottesdienste
Mission
Pfarrbrief
Umweltverantwortung
Öffentlichkeitsarbeit
Organisation
Schule
Senioren
Zukunftsfragen
und vieles andere mehr
Weitere Informationen:
Bei Ihrem örtlichen
Pfarrgemeinderat und unter
www.pfarrgemeinderatswahl.de